mtz
med. Therapie- und Trainingszentrum Kempten
Rezeptgebühr/Zuzahlung oder Eigenanteil
Gesetzlich versicherte Patienten sind nach § 32 SGB V verpflichtet eine Zuzahlung zu den verordneten Heilmitteln zu leisten. Diese setzt sich aus einer Pauschale von 10 Euro und 10 Prozent des Rezeptwertes zusammen.
Wir sind von den Krankenkassen dazu aufgefordert diese Zuzahlung von den Patienten zu kassieren. Daher bitten wir Sie diese Zuzahlung während Ihren Behandlungen in Bar zu begleichen.
In besonderen Fällen können von den Krankenkassen Befreiungen von diesen Zuzahlungen ermöglicht werden, so sind zum Beispiel schwangere Frauen zuzahlungsbefreit. Aber auch bei chronischen Erkrankungen ist es möglich eine Befreiung zu erhalten. Dies muss aber mit der Krankenkasse in jedem Einzelfall vom Patienten selbst geklärt werden.
Sollten Sie eine solche Befreiung schon besitzen, so müssen Sie diese bei Ihrem Arzt und bei uns vorlegen und brauchen keine Zuzahlung mehr zu leisten.